Tagesarchiv: 5. November 2012

Fertig lustig: Baofeng in der Schweiz de facto verboten

Nun hat es das böse B-Gerät erwischt. Wie man heute auf der Seite der USKA lesen kann, hat die Schweizer Fernmeldebehörde, das BAKOM, dem Eigenimport dieser Geräte einen Riegel vorgeschoben. Das offenbar alarmierte Zollamt hat die bösen B-Geräte eines Funkamateurs beschlagnahmt und dem BAKOM geschickt. Von diesem bekam der OM anstatt der Geräte eine saftige Rechnung.

Nebst ein paar Formalien (CE Zeichen zu klein, Konformitätserklärung nicht unterschrieben) bemängelte das BAKOM, was jeder weiss: Die Geräte sind Dreckschleudern und die Oberwellenaussendungen sind zu hoch.

Nächstens wird wohl die Polizei avisiert und bei Autofahrern und Fussgängern gefundene B-Geräte werden eingezogen und die Fehlbaren gebüsst? Auch bei mobilen Kontrollen des Zolls im Hinterland (Schengen lässt grüssen) könnten anstatt Kriminaltouristen B-Verbrecher ins Netz geraten. OM, versteckt eure bösen B-Geräte. Hausdurchsuchungen, unangemeldete Stationskontrollen etc. könnten auf euch zukommen. Wer das böse B-Gerät betreibt, macht sich strafbar. Ja, schon der Besitz könnte ein Verbrechen sein. Läuft das BAKOM Amok?

Nun, im Prinzip ist es zu begrüssen, dass die Schraube angezogen wird, und ich hoffe, dass das BAKOM bald die Regale in den Läden von störendem Chinaschotter säubert und den Plasmafernseher meines Nachbarn einzieht.

Selbstverständlich ist es auch nicht in Ordnung, wenn die bösen B-Geräte in ihrem Originalzustand betrieben werden. Wer nicht in der Lage ist, sein B-Gerät zu messen und ordnungsgemäss zu modifizieren, sollte es nicht betreiben. Wer ein Gerät mit zu hohen Nebenwellenaussendungen betreibt, ob wissentlich oder nicht, verstösst gegen die Konzessionsvorschriften! 

Doch die ganze Affäre hat grössere Konsequenzen als manch ein OM vielleicht ahnt. Denn sie bedeutet eine Abkehr von der Toleranz beim BAKOM. Und das dürfte Folgen haben. Denn wer seinen modifizierten Transceiver verkauft, läuft nun Gefahr, ein Strafverfahren einzuhandeln. Denn die Spielregeln sind klar:

Abgeänderte Fernmeldeanlagen dürfen nur mit einem neuen Konformitätsbewertungsverfahren wieder auf den Markt gebracht werden. Wer also zum Beispiel auf Ricardo seinen modifizierten Transceiver zum Verkauf anbietet, macht sich strafbar. Und das könnte schon der Einbau eines INRAD-Filters sein. Bisher hat nämlich das BAKOM bloss ein Auge zugedrückt.

Was weiterhin zulässig ist: Bausätze brauchen keine Konformitätserklärung, ebenfalls selbstgebaute Geräte nicht. Und der Betrieb von modifizierten Geräten ist nach wie vor gestattet.

Doch wie lange noch? Die Spielregeln können jederzeit geändert werden.

73 de Anton