Getarnte Antennen zugelassen – Gemeinden müssen Baureglemente ändern

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Die Antennenphobiker haben einen herben Rückschlag erlitten. Wie „Die Schweiz am Sonntag“ schreibt, müssen verkleidete Antennen zugelassen werden, wenn die EMV-Grenzwerte eingehalten werden. Die Chancen der Angstwohner  Anwohner die Antenne zu verhindern, würden gegen Null sinken, schreibt die Zeitung.

Zwar durften die Gemeinden, laut einem Bundesgerichtsurteil, im Baureglement Einschränkungen für optisch als solche wahrnehmbaren Antennen erlassen. Ideelle Emission wurde das genannt. Doch die Hoffnung der Angstwohner in den Gemeinden ging mit diesem Urteil nicht auf.

Natürlich richtete sich das Augenmerk vor allem auf die Masten für die Mobilfunkantennen, die vermehrt auch in Wohnquartieren errichtet werden. Doch wir Funkamateure wurden oft in den gleichen Topf geworfen – Kollateralschaden. Es wurden Totalverbote für Antennen erlassen. Die Gemeinden Hinwil und Täuffelen waren die Vorreiter in dieser Hexenjagd.

Was bedeutet nun das neuste Urteil für uns Funkamateure?

Wer zur Miete wohnt, für den ändert sich nichts. Er ist nach wie vor der Gnade seines Landlords ausgeliefert. Vielerorts werden jedoch Parabolantennen in Balkonien toleriert. Wenn sonst nichts geht, kann eine isoliert montierte Satschüssel auch auf anderen Frequenzen angepasst werden als im X-Band. Das ist nur eine Frage der technischen Fantasie. Regenrohre und Dacheinfassungen aus Blech eignen sich als Antennen für Kurzwelle. Allerdings sind sie auch bestens geeignet um den Störnebel des CE-Elektroschrotts aus dem Æther zu fischen. Ich habe in meiner Funker-Karriere zwei Jahre lang mit einer Dacheinfassung aus Kupferblech auf 160 und 80 mit Erfolg gearbeitet.

Wer sein eigener Herr und Meister ist, für den ändert sich eigentlich auch nichts. Wieso sollte jemand seinen Fahnenmast als Antenne anmelden? Wieso den Draht vom Dachfirst in den Zwetschgenbaum?

Und wer von einem Gittermast mit Christbaum aus Aluminium träumt, der ist nach wie vor in der Bredouille und vom guten Einvernehmen mit seinen Nachbarn und dem Verständnis der Gemeindeoberen abhängig.

Fazit: Für uns Funkamateure ändert sich kaum etwas. Doch die Mobilfunkbetreiber haben freie Fahrt. Und die Elektro-Hypochonder haben sich in den eigenen Fuss geschossen. Denn die Mobilfunkantennen werden sich in Zukunft noch verstärkt vermehren. Die Frequenzen sind knapp, der Hunger nach Übertragungskapazität steigt, die Zellen werden kleiner.

73 de Anton

Bild: Wer sucht, der findet. Danke Pascal, HB9EXA

2 Antworten zu “Getarnte Antennen zugelassen – Gemeinden müssen Baureglemente ändern

  1. Hallo Zusammen, habe hier noch eine gute Möglichkeit gefunden einen bis zu 30m Anlage inklusive Gehäuse für das Zubehör zu Tarnen… http://www.kathrein.fr/media/documents/cellulaire/fran%C3%A7ais/solutions%20d'integration.pdf …und bei der fortschreitenden Klimaerwärmung, fällt so eine Anlage bald nicht mehr auf.

  2. toller Beitrag Mischa ;-)

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