Tagesarchiv: 6. November 2012

Das böse B-Gerät, Normen und Gerüchte.

Dass es jetzt gerade das Baofeng Handy erwischt hat, ist kein Zufall. Das Gerät war den Behörden schon längere Zeit ein Dorn im Auge und stand auf der Abschussliste. Man wartete nur noch auf eine passende Gelegenheit um ein Exempel zu statuieren. Und es kam, wie es kommen musste: ein Schlaumeier bestellte in Fernost nicht bloss ein Einzelexemplar, sondern gleich eine ganze Kiste der lustigen Dinger. Damit war der Moment für einen “Schreckschuss” gekommen.

Denn mehr als Schreckschüsse abfeuern, kann das BAKOM heutzutage nicht mehr. Dazu ist die Welle von Chinaschotter, der über unser Land schwappt, einfach zu gross.  Wenn ich heute in einen x-beliebigen Elektronikmarkt marschieren würde, ich würde tonnenweise Geräte finden, die die geltenden Normen nicht einhalten und  unser BAKOM wäre damit für die nächsten Jahre beschäftigt.

Doch welche Normen muss denn so ein Baofeng Handy eigentlich erfüllen?

Zuallererst natürlich mal diese hier. Es ist die europäische R&TTE Richtlinie. Darin ist zum Beispiel geregelt, wie das CE-Zeichen aussehen muss (siehe Anhang). Doch die Werte bezüglich maximale Nebenwellenaussendungen sucht man darin vergeblich. Die sind anderswo festgenagelt: nämlich bei der ITU und werden an den weltweiten Radiokonferenzen ausgehandelt. Siehe hier.

-40dB gegenüber dem Nutzsignal, beziehungsweise maximal 25μW (-16dBm), das scheint auch beim Baofeng machbar, mit der allgemein bekannten Modifikation des Ausgangsfilters. Doch halt! Im Dschungel der Normen und Vorschriften kann man sich leicht verirren. Bei den ITU-Werten handelt es sich nämlich nicht um verbindliche Vorschriften, sondern um Empfehlungen! In Europa gelten die CEPT- bzw. die ETSI-Normen und da wird massiv an der Schraube gedreht. 20 db um genau zu sein.  Maximal -36dBm erlaubte Nebenwellenaussendungen sollen die Geräte einhalten (ETSI EN 300 086-1). Das sind ganze 0.25μW. Da reichen auch -60dB Nebenwellunterdrückung nicht, wie oft spezifiziert wird, und ich wette, dass eine Nachmessung bei handelsüblichen Amateurfunkgeräten bedenkliche Resultate zeitigen würde. So dürfte zum Beispiel das beliebte und weit verbreitete Yaesu Ft-817 diesen Wert deutlich verfehlen, speziell im 70cm Band. Ich kann den Importeuren nur raten, ihre Geräte dringend nachmessen zu lassen und ggf. die Konsequenzen zu ziehen.

Das schafft das Baofeng auf keinen Fall, schon gar nicht mit einer simplen Modifikation. Natürlich gibt es immer Schlaumeier, die behaupten, man müsse das Teil mit der mitgelieferten Antenne messen. Doch das ist Quatsch. Ist die Antenne nicht fest mit einem Gerät verbunden, wird an der Antennenbuchse gemessen. So will es die Norm.

Da bleibt nur noch eins: unsere Baofengs im Sondermüll zu entsorgen, als das was sie nämlich sind: als Spielzeug und als interessante Erfahrung.

Wer als Prepaid-Amateur und  Gummischwanzfunker ein Handy braucht, kann sich ja bei ICOM, Yaesu oder Kenwood eindecken. es muss ja nicht eines der total überteuerten D-Star Geräte sein. Doch halt! Was lese ich da gerade auf dem Datenblatt des ICOM TC-T70E: Nebenwellen unter -13dBm. Hallo Huston, wir haben ein Problem! Hoffentlich ist das ein Druckfehler.

Sachlich ist die Intervention des Bakom sicher gerechtfertigt, auch wenn mir nicht klar ist, was sie politisch zu bedeuten hat. Man darf jetzt hoffen, dass nun auch anderswo die Schrauben angezogen werden.

73 de Anton

Bild: Entstördrossel zum Einbau in das Baofeng UV-3R? ;-)

PS. Braucht jemand noch einen CE-Kleber für die nächste Polizeikontrolle? Findet man natürlich auch auf Ebay!