Plan D

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Ich hatte mal einen Nachbarn, dessen liebstes Instrument war – neben dem Rasenmäher – die Kettensäge.

“Bäume gehören in den Wald”, hat er mir bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt. Meine strategisch gepflanzten Papeln und Birken waren ihm ein Dorn im Auge.

Leider ist meine Strategie der selbstwachsenden Antennenmasten nicht ganz aufgegangen, doch das lag nicht am Nachbarn. Heute wohne ich woanders. Und ich benutze einen alternativen Baum: einen Fahnenmast.

Hierzulande zeigt man noch gerne Flagge. Nicht ganz so extrem wie in den USA, aber viel mehr als z.B. in DL, wo solches Tun eher exotischen Charakter hat. Fahnenmasten brauchen keine Baubewilligung – zumindest nicht in meinem Kanton. Anders verhält es sich offenbar, wenn der Fahnenmast zweckentfremdet wird. Zum Beispiel als Antenne.

Aber man muss ja nicht immer schlafende Hunde wecken. Wer zur Gemeindeverwaltung rennt und fragt: “Ich möchte einen Fahnenmast als Antenne aufstellen, darf ich das?” Dem ist nicht mehr zu helfen. Aber vielleicht hat er im Kindergarten beim Märchen mit dem Rumpelstilzchen einfach nicht aufgepasst. Oder es war der OM mit der AGC ;-)

Bäume lassen sich einfach transportieren. Wenn sie von der Baumschule kommen im Cabrio, später zerlegt man sie mit der Kettensäge. Fahnenmasten sind da schon eher ein Problem.

Kürzlich wollte ich ein älteres Exemplar dieser Gattung zu einem befreundeten Funkamateur transportieren. Kein Problem, dachte ich. Er war ja zerlegbar. Was zusammengehört, kann man auch wieder auseinandernehmen. Zumindest ist das in der Ehe so.

Das war ein Irrtum, wie sich herausstellte. Nach Klopfen, Ziehen, Wärmen, Sprayen; nach dem Einsatz einer Zweitonnen-Presse und nach etlichen Stunden, waren wir am Ende unseres Lateins, das wir aus Asterix und Obelix gelernt hatten. Wir sagten “alea iacta est” und kamen zu Plan D, unserem letzten.

Der bestand aus einem Peugeot 206 und einem Dachträger. Ich stellte mich als Panzerhaubitzen-Fahrer zur Verfügung und ab ging die Post. Die auf dem Bild zu sehende “Konfiguration” ist übrigens falsch. Hierzulande darf der Mast bis fünf Meter  über die Hinterachse hinauslugen, aber vorne nur drei Meter über das Lenkrad. Ob diese Regel auch für Kleinwagen gilt, weiss ich nicht, aber vielleicht hat es ja Polizisten unter meinen Lesern, die das bestätigen oder richtigstellen können.

Nun hat der alte Mast einen neuen Hafen gefunden. Dort soll er einen morschen Holzmast ersetzen. Isoliert montiert, erfüllt er dann einen dreifachen Zweck: Die Schweizerfahne zeigt, dass wir noch nicht zur EU gehören, der isolierte Mast ist im Verbund mit einem automatischen Tuner ein wunderbarer DX-Strahler und mit einem zweiten Seilzug können Langdrähte und Dipole nach Lust und Laune in die Höhe gezogen werden.

73 de Anton

Bild1: Das ist ein No-Go. So darf der Mast nicht transportiert werden. Das Bild enstand nur zu Demonstrationszwecken. Selbstverständlich sind wir so nicht durch die Gegend gefahren. Schon gar nicht bei schönem Wetter.

Bild2: Das ist HB3YAF bei Plan C. Andreas macht meistens CW QSO’s, wenn er nicht gerade einen Mast zu demontieren versucht.

2 Antworten zu “Plan D

  1. Die USKA hat einen Plan A dafür und schreibt auch ein Reglement betreffen Fahnenmasten. Plan A, mit dem “Zuständigen* Bundesrat essen gehen.

  2. …Idee…Ein grosser Blumenkessel mit einem entspechenden Bambus Steckling. Kann 10m in einem Jahr wachsen und ist Sturmresistent.

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