Handel mit alten Amateurfunkgeräten illegal

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Auch in der neusten Ausgabe der Vorschriften für den Amateurfunk (9.9.2013) unserer Regulierungsbehörde BAKOM steht folgender Passus:

Art. 26 FAV Übergangsbestimmungen
Funkempfangsanlagen und Anlagen für die Teilnahme am Amateurfunk, die vor dem 1. Mai 2001 keiner Konformitätsbewertung unterlagen, dürfen weiterhin erstellt und be-trieben werden, ohne dass sie ein Konfirmitätsbewertungsverfahren durchlaufen müs-sen. Diese Anlagen dürfen ohne Konformitätsbewertung weder angeboten noch in Verkehr gebracht werden.

Zurzeit scheinen zwar die Behörden versöhnlich gestimmt und ein Auge zuzudrücken – oder auch einfach nur gesunden Menschenverstand walten zu lassen.  Doch genauso wie bei der allseits bekannten Baofeng Geschichte, könnte das BAKOM unversehens zuschlagen.

Dass die USKA nicht wenigstens ihre Mitglieder warnt, ist mir unverständlich. Die Falle könnte jederzeit zuschnappen. Denn es gibt wohl keinen anderen Staat in Europa, der den EU-Salat dermassen buchstabengetreu und in vorauseilendem Gehorsam umsetzt, wie die Schweiz.

Natürlich ergibt diese Bestimmung wenig Sinn. Wieso sollte der Betrieb eines alten FT-277 bei OM Waldvogel unproblematisch sein und nach dem Verkauf an OM Spassvogel plötzlich zu einem Problem werden? Das ist m.E. Bürokratenwahnsinn.

Doch Wahnsinn schützt vor Strafe nicht.

Auch wenn dieser Wahnsinn noch dadurch potenziert wird, dass nicht nur Sender, sondern auch Empfänger (Funkempfangsanlagen!) von dieser Regelung betroffen sind. Ob da alte Röhrenradios auch gemeint sind?

Ein Blick auf die verschiedenen Internetplattformen zeigt: Täglich werden dort Transceiver und Funkempfänger angeboten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein CE-Zeichen tragen – es sei denn, OM Spassvogel habe es selbst aufgemalt.

In diesem seltsamen Vorschriftengestrüpp gibt es noch ein besonderes Schmankerl: Davon, dass ich meinen selbstgebauten Transceiver, der kein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen muss, nicht verkaufen darf, steht nirgendwo etwas. Auch den falsch zusammengestzten Bausatz darf ich dem OM Spassvogel andrehen.

Wie auch immer: Die Vorschrift ist eindeutig und nicht interpretierbar und die Bussen des BAKOM sind bekanntlich gesalzen. Seid auf der Hut!

73 de Anton

6 Antworten zu “Handel mit alten Amateurfunkgeräten illegal

  1. Hallo Anton

    In der Tat ist die CE-Geschichte für Amateurfunkgeräte einer der vielen, unnötigen bürokratischen Auswüchse der EU; wie wir ja selber täglich feststellen können, nützt der ganze Zauber wenig bis nichts, zumindest was die Störfreiheit der Geräte anbelangt, die verbessert sich leider nicht durch Anbringen eines CE-Klebers und x Seiten neuer Vorschriften, die aber so large sind, dass sie nichts nützen. Aber wer weiss, vielleicht erledigen sich viele dieser Probleme von selbst, wenn der marode Laden in Brüssel dereinst trotz aller Gesundbetereien zur Teuro-Erholung pleite gehen wird, oder einige wichtige Mitglieder endlich den Mut fassen, diese grössenwahnsinnige Organisation zu verlassen. .

    USKA-Bashing ist allerdings bei dieser Gelegenheit fehl am Platz, wie Du dem folgenden Link entnehmen kannst:

    http://uska.ch/de/news/newsdetail/archive/2009/november/article/ce-konformitaet-und-amateurfunk-bakom-nimmt-kritik-der-funkamateure-ernst/?tx_ttnews%5Bday%5D=12&cHash=85741f663d095131a38d87131aa978f4

    Die Mitglieder wurden darüber informiert und mit dem BAKOM eine entsprechende Toleranzregelung ausgehandelt. Ohne USKA hätten wir mit hoher Wahrscheinlichkeit keine solche Regelung. Diese Toleranzregelung sieht unter anderem vor, dass der private Einzelverkauf von nicht CE-konformen Geräten nach wie vor zulässig bleibt, die Sache wird also nicht so heiss gegessen, wie sie seinerzeit gekocht wurde.

    73 de Markus, HB9AZT

    P.S. konnte man nicht in einem Deiner früheren Beiträge Schelte über die bösen OM lesen, die nicht QRP-, sondern QRO-Fans sind und deshalb eine PA und eine grosse Antenne benützen? – mit Schmunzeln lese ich deshalb Deine Ameritron-PA-Abenteuer, schön, dass denkende Menschen hin und wieder mal ihre Meinung ändern…

  2. Man sollte überlegen, ob es für Amateurfunkgeräte eine ähnliche Regelung wie für Oldtimer Autos geben sollte. Die Abgasverordnung für solche Autos ist ja auch ausgesetzt. Also, ein gekauftes altes AFU Gerät von vor 2001 (z.B. von der Witwe eines verstorbenen OM) darf z.B. täglich nur 2 Stunden betrieben werden. Zur Kontrolle der Vorschrift würde die BAKOM zwar etwas mehr Personal benötigen, das könnte sie aber aus arbeitslosen und früh pensionierten Amateurfunkern rekrutiert werden.

  3. Kann mich zwar den Ansichten meines Vorredners nicht anschliessen, die OMs und Zwangspensionierten OMs zur Beschäftigung als Hilfssheriffs zu animieren finde ich doch etwas übertrieben.
    Dann noch diese vorgeschlagene Sendebeschränkung, wo so schon, als wie weniger los ist auf den „zu verteidigenden„ Bändern.
    Das von der Administration neu kreierte Problem entsorgt sich mit der Zeit von selbst. Die Uralt TRX sterben und keiner weis mehr wie Flicken.
    Oldies vor 2001 sind meist das Porto in der e-Bucht nicht wert und es könnte ja gefährlich werden für den Anbieter der alles richtig machen will. Never les, zum Glück ist das Bacom unterdotiert und muss sich noch um anderes kümmern.
    Es leben die regionalen HAM Börsen, wo es doch schwieriger ist Jahrgänge und Typenbezeichnungen zu erschnüffeln als auf den Internet Plattformen.
    Der nächste Termin ist übrigens am Samstag, 5. April 2014 in Gisikon-Root.

  4. Der Verstrahlte

    Vermutlich ist mittlerweile in die Teppichetagen von Brüssel gedrungen, daß nur etwa jedes 6. Amateurfunkgerät neu gekauft wird und Funkamateure ihre Geräte üblicherweise benutzen, bis sie (die Geräte
    natürlich) auseinanderfallen. Das muß aufhören, der Rubel rollen!

    Daran, daß (Funk)geräte mit CE-Kennzeichnung technisch besser sind, glauben sowieso nur diejenigen, die jeden Tag stundenlang in ihrem
    Orgonakkumulator sitzen und auf das Mutterschiff warten.

    Wie immer geht es auch hier nur um das liebe Geld. Und sonst nichts.

    Bin mal gespannt, wann die ersten Funkamateure einer
    Konformitätsbewertung unterzogen werden. Auf den Bändern wird schließlich noch viel zu häufig freie Meinungsäußerung betrieben. Auch das muß aufhören….

  5. So ist es, wenn jeder Denken würde was er will. Oder noch schlimmer seine Meinung Öffentlich kund tut.
    Zum Glück gibt es SDR wo man das ganze Spektrum Abspeichern kann und noch nach Jahren den Delinquenten für sein Fehlverhalten bestrafen kann.

  6. Der Verstrahlte

    Ich bin sicherlich kein grüner Konsumverweigerer. Aber das derzeitige
    Angebot auf dem Markt der neuen (modernen?) AFU-Geräte läßt mich so dermaßen kalt, daß ich es kaum in Worte fassen kann.

    Irgendwie arbeiteten auch die Marketingabteilungen früher mal besser und effektiver. Zumindest ab und zu hatten sie es geschafft, bei mir Begehrlichkeiten zu wecken, denen ich dann auch irgendwann nachgab. Aber heute?? Die mit Abstand größten “Errungenschaften” auf dem AFU-Markt der letzten 20 Jahre sind “Roofing-Filter”, “DSP” und “SDR”. Sorry, Folks, aber das ist zuwenig, um mir mein Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Ich halte mich lieber an meinen “alten” Möhren fest, von denen kaum
    eine ein CE-Zeichen trägt. Ich übrigens auch nicht….