Tagesarchiv: 3. Januar 2014

Handel mit alten Amateurfunkgeräten illegal

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Auch in der neusten Ausgabe der Vorschriften für den Amateurfunk (9.9.2013) unserer Regulierungsbehörde BAKOM steht folgender Passus:

Art. 26 FAV Übergangsbestimmungen
Funkempfangsanlagen und Anlagen für die Teilnahme am Amateurfunk, die vor dem 1. Mai 2001 keiner Konformitätsbewertung unterlagen, dürfen weiterhin erstellt und be-trieben werden, ohne dass sie ein Konfirmitätsbewertungsverfahren durchlaufen müs-sen. Diese Anlagen dürfen ohne Konformitätsbewertung weder angeboten noch in Verkehr gebracht werden.

Zurzeit scheinen zwar die Behörden versöhnlich gestimmt und ein Auge zuzudrücken – oder auch einfach nur gesunden Menschenverstand walten zu lassen.  Doch genauso wie bei der allseits bekannten Baofeng Geschichte, könnte das BAKOM unversehens zuschlagen.

Dass die USKA nicht wenigstens ihre Mitglieder warnt, ist mir unverständlich. Die Falle könnte jederzeit zuschnappen. Denn es gibt wohl keinen anderen Staat in Europa, der den EU-Salat dermassen buchstabengetreu und in vorauseilendem Gehorsam umsetzt, wie die Schweiz.

Natürlich ergibt diese Bestimmung wenig Sinn. Wieso sollte der Betrieb eines alten FT-277 bei OM Waldvogel unproblematisch sein und nach dem Verkauf an OM Spassvogel plötzlich zu einem Problem werden? Das ist m.E. Bürokratenwahnsinn.

Doch Wahnsinn schützt vor Strafe nicht.

Auch wenn dieser Wahnsinn noch dadurch potenziert wird, dass nicht nur Sender, sondern auch Empfänger (Funkempfangsanlagen!) von dieser Regelung betroffen sind. Ob da alte Röhrenradios auch gemeint sind?

Ein Blick auf die verschiedenen Internetplattformen zeigt: Täglich werden dort Transceiver und Funkempfänger angeboten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein CE-Zeichen tragen – es sei denn, OM Spassvogel habe es selbst aufgemalt.

In diesem seltsamen Vorschriftengestrüpp gibt es noch ein besonderes Schmankerl: Davon, dass ich meinen selbstgebauten Transceiver, der kein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen muss, nicht verkaufen darf, steht nirgendwo etwas. Auch den falsch zusammengestzten Bausatz darf ich dem OM Spassvogel andrehen.

Wie auch immer: Die Vorschrift ist eindeutig und nicht interpretierbar und die Bussen des BAKOM sind bekanntlich gesalzen. Seid auf der Hut!

73 de Anton