Tagesarchiv: 6. Juli 2011

Abzocke durch die Post

Da studiert man sich den Kopf aus, bis sich die Gehirnwindungen verknoten, um eine neues Blogthema zu finden, und Sekunden später läutet das Thema an der Tür. Die Post ist da.

Die kesse blonde Biene mit dem Elektroscooter bringt mir einen EX243 von Piexx aus den USA. Dafür will sie 25.35 – Franken nicht Dollar notabene. “Ich glaub’ ich brauch einen Schnaps”, sage ich, “möchten Sie auch einen?” Doch das Fräulein lehnt ab. Briefträger sind nicht mehr so wie früher. Immer in Eile.

Natürlich wusste ich, was auf mich zukam, als ich den EX243 bestellte. Doch ich hatte nur die Wahl zwischen “haben” und “nicht haben”. Das wunzige Printchen werde ich nämlich meinem alten Icom-735 spendieren – sobald es draussen regnet. Es ist nichts anderes als der Nachbau der Keyer Option, die im Original schon längst nicht mehr erhältlich ist. Doch zurück zum eigentlichen Thema:

Das Teil habe ich in den USA für 59 Dollores erstanden. Das sind bei einem Kurs von 0.85 Franken pro Dollar gute fünfzig Franken. Wie kommt es nun, dass die Post 50% vom Preis als Raubrittergebühr verlangt?

Zuerst einmal reklamiert der gelbe Riese sage und schreibe achtzehn Stutz für sich. Verzollungspauschale. Dann rechnet er die Versandkosten zum Preis. In meinem Fall waren das 27.79 Dollar. Macht total also $86.79. Ein Zoll ist zwar darauf keiner zu bezahlen, aber eine Mehrwertsteuer von 8%. Das würde dann $6.94 ausmachen. Und da das zu wenig für den Fiskus ist, rechnet er fröhlich mit einem Dollarkurs von (aufgerundet) 1.06 Franken pro Dollar und kommt damit auf Franken 7.35. Voilà, da haben wir die 25.35.

Als fleissiger und ehrlicher Steuerzahler mag ich es nicht, wenn mich der Staat bescheisst. Der gelbe Riese ist nämlich zur Mehrheit in Staatsbesitz. Was kann man dagegen tun? Nun, das überlasse ich eurer Fantasie. Wichtig zu wissen ist, dass die Zoll-Freigrenze  bei Franken 62.- liegt, Versandkosten inklusive. Für Bücher ist sie bei 200.- Diese Freigrenze entsteht dadurch, dass auf die Erhebung der Mehrwertsteuer (8%, für Bücher 2.5%) verzichtet wird, wenn der Betrag Fr. 5.- nicht überschreitet.

Bei grösseren Bestellungen fällt die Raubrittergebühr nicht mehr so ins Gewicht, doch was soll ich mit zehn EX243? Und Achtung: ab Fr. 500.- Bestellwert beträgt die Pauschale Fr. 35.-!

Überquert man die Grenze persönlich, so darf man Waren im Werte von Fr. 300.- frei einführen (mit ein paar Ausnahmen). Der jährliche Einkauf in Friedrichshafen lohnt sich also ;-)

73 de Anton